Lösungsorientierter Sachverständiger

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Der lösungsorientierte Sachverständige - zwischen Wunsch und Realität



2. Glienicker Fachtagung



Systemisch lösungsorientierte Arbeit im Kontext familiengerichtlicher Verfahren



- 27. Oktober 2016 in Berlin im Jagdschloss Glienicke -

 

 

 






Man muss das Unmögliche so lange anschauen, bis es eine leichte Angelegenheit wird.

Das Wunder ist eine Frage des Trainings.

Albert Einstein











Nach unserer gelungenen Fachtagung im September 2014 im Jagdschloss Glienicke zum Thema "Lebensmodelle getrennt lebender Eltern und ihrer Kinder. Zwischen Alleinsorge und paritätischer Verantwortung. Wechselmodell / Paritätmodell / Doppelresidenz"

http://paritaetmodell.de/fachtagung.htm

freuen wir uns, Sie zu einem neuen interessanten Diskurs einladen zu können.





Unsere Fachtagung zum Thema "Der lösungsorientierte Sachverständige - zwischen Wunsch und Realität"

- stellt erprobte Ansätze systemisch-lösungsorientierter Arbeit im Kontext familiengerichtlicher Verfahren vor

- bietet Raum für fachlichen und fachpolitischen Austausch zwischen den Teilnehmer/innen der Fachtagung

- informiert über den Stand der Diskussion zu einer Etablierung eines Zertifikates "Systemisch-lösungsorientierter Sachverständiger / Systemisch-lösungsorientierte Sachverständige" bei der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF).

- greift in die aktuelle fachpolitische Debatte zur Verbesserung der Qualität in der Arbeit von Sachverständigen ein, wie sie sich u.a. im Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 09.12.2015 im "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" und der daraus folgenden Neufassung von § 163 FamFG zeigt.





Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)

§ 163 Sachverständigengutachten
(1) In Verfahren nach § 151 Nummer 1 bis 3 ist das Gutachten durch einen geeigneten Sachverständigen zu erstatten, der mindestens über eine psychologische, psychotherapeutische, kinder- und jugendpsychiatrische, psychiatrische, ärztliche, pädagogische oder sozialpädagogische Berufsqualifikation verfügen soll. Verfügt der Sachverständige über eine pädagogische oder sozialpädagogische Berufsqualifikation, ist der Erwerb ausreichender diagnostischer und analytischer Kenntnisse durch eine anerkannte Zusatzqualifikation nachzuweisen.
(2) Das Gericht kann in Verfahren, die die Person des Kindes betreffen, anordnen, dass der Sachverständige bei der Erstellung des Gutachtens auch auf die Herstellung des Einvernehmens zwischen den Beteiligten hinwirken soll.
(3) (weggefallen)

http://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__163.html







Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 09.12.2015 im "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" zeigt.

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/069/1806985.pdf











Unsere Tagung findet statt in dem wunderschönen Ambiente des 1682–93 für den Großen Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg errichteten Jagdschloss Glienicke, mit Blick auf Schloss Babelsberg, Sommersitz des Prinzen Wilhelm, des späteren Kaisers Wilhelm I. und seiner aus dem Haus Sachsen-Weimar stammenden Gemahlin Augusta.

Der Blick nach Westen geht zur legendären Glienicker Brücke über die in den Zeiten des Ost/West Konfliktes Agenten zwischen Ost und West ausgetauscht wurden.

Der Austausch von Kindern als Agenten verfeindeter Eltern ist uns - als im Kontext familiengerichtlicher Verfahren tätiger Fachkräfte - nicht unbekannt. Wir wollen mit unserer Tagung auch einen Beitrag zum Brückenschlag und zur Versöhnung leisten.

Wir freuen und über Ihr Kommen und wünschen Ihnen eine interessante, begegnungs- und erkenntnisreiche Tagung.







Datum

Donnerstag der 27.10.2016





Zeit

Von 10.00 bis 17.00 Uhr





Teilnehmerzahl

An der Tagung können maximal 60 Personen teilnehmen.







Ort

Tagungshaus des Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB) im Jagdschloss Glienicke

Königstr. 36b

14109 Berlin

Tel.: 030 / 48481-0

http://sfbb.berlin-brandenburg.de











Veranstalter

Kinderland - Verein zur Förderung von Kindern, Jugendlichen und Familien e.V.











In Kooperation mit der Fachgruppe "Systemisch-lösungsorientierte Arbeit im Kontext familiengerichtlicher Verfahren" - bei der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF)










Tagungsprogramm



10.00 Uhr

Eröffnung der Tagung durch Peter Thiel

Fachgruppensprecher der Fachgruppe "Systemisch-lösungsorientierte Arbeit im Kontext familiengerichtlicher Verfahren" - bei der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF)



Grußwort von Dr. Filip Caby

Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie

Chefarzt der Kinder- und Jugendpsychiatrie im Marienhospital Papenburg

Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF)





10.15 Uhr

Vortrag

Die bzw. der systemisch arbeitende Sachverständige. Neue Wege gehen - Erwartungen eines Familienrichters - (Ein-) Blick in die Praxis beim Amtsgericht Erfurt



In einer Entscheidung aus dem Jahr 1993 stellte der Bundesgerichtshof fest, dass eine Sachverständigenintervention im Sinne einer „Familientherapie“ als selbständiges Verfahrensziel nicht durch das Familiengericht angeordnet werden könne (BGH, Beschluss vom 27. Oktober 1993 – XII ZB 88/92 –, Rn. 18, juris). In diesem Verfahren hatte der Vater beantragt, mit Hilfe eines familientherapeutischen kompetenten und mit familiensytematischer Sichtweise vertrauten Sachverständigen, den Eltern zu einer einvernehmlichen Handhabung der elterlichen Verantwortung und der Kontakte zu verhelfen.

Parallel hierzu entstand beim Amtsgericht Cochem ein Modell einer interdisziplinäre Zusammenarbeit der verschiedenen, am gerichtlichen Verfahren beteiligten Professionen (FamilienrichterInnen, RechtsanwältInnen, MitarbeiterInnen des Jugendamtes und der Familienberatungsstellen sowie GutachterInnen) zu realisieren. Die Eltern sollten in die Lage versetzt werden, trotz des Scheiterns ihrer Beziehung eine neue Kommunikations- und Kooperationsebene zu erarbeiten. Im Mittelpunkt stand, den Kindern beide Elternteile zu erhalten.

Was hat sich in den letzten Jahren geändert? Hat § 163 FamFG neue Perspektiven für die Arbeit des Sachverständigen eröffnet? Welche Bedeutung haben die bei vielen Familiengerichten gebildeten Arbeitskreise auf die Zusammenarbeit der Professionen?

Georg von Schmettau

Familienrichter und stellvertretender Direktor des Amtsgerichts Erfurt







11.15 Uhr

Vortrag

Dr. Filip Caby, Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie





12.00 Uhr

Diskussion zu den beiden Vorträgen.







Mittagspause

12.00 Uhr bis 13.00 Uhr









Workshops

Von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr finden drei Workshops statt.





Workshop 1

"Man muss sich ein Herz fassen" - Perspektiven einer systemischen Praxis gutachterlicher Tätigkeit in kindschaftsrechtlichen Verfahren.

Leitung:

Dr. Herwig Grote, Diplom-Soziologe, Systemischer Berater und Therapeut (DGSF), Sachverständiger

Dr. Anne Huber, Diplom-Psychologin, Sachverständige, Familientherapeutin

Maximal 20 Teilnehmer/innen. Die ersten Anmeldungen für diesen Workshop werden berücksichtigt, nachfolgende nur bei Freiwerden eines Platzes.



Abstract



Dr. Anne Huber

Lösungsorientierte Begutachtung
• Interventionsdiagnostik
• Entwicklungsdiagnostik
• entwicklungsorientierte Diagnostik
• Modifikationsstrategie
• einvernehmensorientierte Diagnostik
• Evaluation, begleitende Diagnostik
Verschiedene Begriffe, die ein und dasselbe meinen? Was sich unter lösungsorientierter Begutachtung verstehen lässt, ist derzeit noch nicht greifbar. Reicht die gute Absicht eine Lösung zu erlangen? Und: Wie soll diese aussehen?

Aktuell findet durch die Diskussion über die Qualitätsstandards in der Begutachtung wieder ein Rückwärtstrend zu einer statusorientierten Begutachtung statt. Dabei stellt sich die Frage, warum eine lösungsorientierte Begutachtung per se unwissenschaftlicher sein soll. Es wird hier ein empirisch-analytisches Wissenschaftsideal propagiert. Man geht davon aus, die familienpsychologische Begutachtung gleiche einem streng wissenschaftlichen Experiment, in welchem die sogenannten Störvariablen kontrolliert werden könnten.

In der familienpsychologischen Begutachtung haben wir es allerdings fast immer mit umfangreichen Familiensystemen zu tun, deren Wechselwirkungen uns weder bekannt sind, noch mit ausschließlich statusdiagnostischer Begutachtung zur erfassen sind. Dies erfordert vielmehr einen anderen erkenntnistheoretischen Zugang.

Lösungsorientierte Begutachtung erfordert für mich zunächst eine wertschätzende, allparteiliche Haltung allen Akteuren des Familiensystems einschließlich des Helfersystems gegenüber. Sie beinhaltet Unvoreingenommenheit und Respekt gegenüber den Lebensentwürfen jedes Einzelnen und gegenüber deren eigenen Lösungsversuchen. Lösungsorientierte Begutachtung bedeutet vor allem auch Prozessorientierung, das Aufgreifen der Ideen der Akteure und deren Erprobung in der Praxis. Damit ist letztendlich ein höheres Maß an wissenschaftlicher Absicherung erreicht, da Lösungswege in der Praxis überprüft und intersubjektiv abgesichert werden können. Nicht zuletzt wird es möglich, Lösungen auch direkt unter Einbeziehung kindlicher Wünsche gemeinsam mit allen Akteuren zu erarbeiten.

Insofern umfasst lösungsorientierte Begutachtung zwei Aspekte:

• Prozessdiagnostik zur Überprüfung und Erkenntnisgewinnung
• Einvernehmen hinsichtlich einer für das Kind förderlichsten Lösung

Lösungsorientierte Begutachtung kann sowohl im Bereich von Trennung und Scheidung als auch im Bereich der Kindeswohlgefährdung eingesetzt werden. In letzterem Bereich können durch eine lösungsorientierte Begutachtung wichtige Weichen für weitere familiäre Entwicklungen, beispielsweise der Beziehungsgestaltung zwischen Herkunftsfamilie und Pflegefamilie gestellt werden, auf deren Hintergrund zumindest aus psychologisch-beziehungsdynamischen Gründen eine Rückkehroption überhaupt erst faktisch erhalten bleibt. Einvernehmen ist also die beste Prävention und schützt vor weiteren Eskalationen, beispielsweise zwischen Pflegefamilie und Herkunftsfamilie.

In diesem Workshop sollen die vielfältigen Möglichkeiten einer lösungsorientierten Begutachtung praxisnah veranschaulicht werden.


Dr. Herwig Grote

Perspektiven einer systemischen Praxis gutachterlicher Tätigkeit in kindschaftsrechtlichen Verfahren.

Ich möchte kurz zu meiner Person ausführen, um meine persönliche Motivation deutlich zu machen. Ich habe, seit Promotion im Jahr 1997 und nachfolgender Mitarbeit an verschiedensten For-schungs- und Entwicklungsprojekten im "Dritten Sektor", teils intensiver Lehrtätigkeit an Hochschulen der Sozialen Arbeit und Tätigkeit im Kontext ambulanter Erziehungs- bzw. Einzelfallhilfe - also mehr oder weniger prekärer Engagements - im Jahr 2007 endlich meine Ausbildung als systemischer Therapeut / Familientherapeut (DGSF) abschließen können.

Von da an ging vieles leichter - auch zumeist in der Arbeit mit "hochstrittigen Eltern" und sogenannten "Multiproblemfamilien" - beide Zuschreibungen sollen offenbar den Wert und die Anerkennung dieser Beschäftigung steigern. Die späte Schulung meines analytischen und literarischen Talents muss wohl aufgefallen sein - zumindest erhielt ich schon bald zahlreiche Anfragen, vorliegende kindschaftsrechtliche Gutachten zu überprüfen. Nach Sättigung meiner Neugier beschloss ich, es selber zu versuchen, nach Möglichkeit besser zu machen und bin seit Anfang 2012 als Sachverständiger tätig. Erst seit ca. 3 Jahren, nachdem ich einen lösungsorientiert beauftragten Begutachtungsauftrag für mich und wohl auch für andere Beteiligte sehr unbefriedigend gelöst habe, bemühe ich mich intensiv, mich von normativen Zwängen zu befreien, meine (systemisch geprägten) Kommunikations- und Konfrontationsmöglichkeiten zu nutzen und also, in Anerkennung und Wertschätzung der Rechtsposition und der Persönlichkeit der widerstreitenden Elternteile, systematisch auf eine qualitativ günstige Konstellation der Nachtrennungsfamilie hinzuwirken.

Einige Thesen, die ich gerne ausführen und diskutieren möchte.

• Das aktuell vorherrschende Wissenschaftsverständnis von Psychologie orientiert sich noch immer an den Paradigmen des kritischen Rationalismus. Betont wird hierbei die Prüfung von Hypothesen bzw. der Wettstreit von Hypothesen, die sich der empirischen Prüfung auszusetzen haben. Diese Wissenschaftsgebäude steht aber spätestens seit der Publikation von Paul Feyerabend: "Wider den Methodenzwang" (Erstauflage 1976) fundamental in Frage. Renate Mayntz, eine international anerkannte Soziologin, bekräftigte: Methodologische Regeln der analytischen Wissenschaft sind von geringer Relevanz für die sozialwissenschaftliche Fortbildungspraxis. Die Methodik von "Fallstudien" stelle die angemessene Methode dar. Kurzum: Psychologische Forschung und Methodenlehre ist im Mittelalter sozialwissenschaftlicher Methodenlehre verharrt.
• Der jetzige Diskurs zur Qualität von Sachverständigengutachten versucht "ein mehr desselben". Sogenannte "Mindestanforderungen" sollen Standards im Sinne einer fragwürdigen Begutachtungspraxis sichern, intensivierte Qualifikationsanforderungen dienen der Legitimation und verbandlichen Interessen. Obwohl auch zugestanden werden muss: Die dominierende Berufsgruppe der Psychologen hat, bei häufig völlig unzureichender Qualifikation der bestellten Personen, maßgeblich zum öffentlichen Aufruhr beigetragen. Das eigentliche Problem stellen aber Gutachten von Psychologen bzw. Psychotherapeuten mit hoher Prominenz dar, die mit hoher formaler Qualität ihrer Gutachten beeindrucken - und in der Sache völlig daneben liegen bzw. nicht hilfreiches beizutragen haben.
• Es scheint mir sinnvoll, eine "interdisziplinäre Beratungspraxis für Gerichte" zu fordern. Psychologen befinden sich in einer erkenntnistheoretischen Sackgasse, Psychiater sind von jeher als konservativ und stigmatisierend bekannt. Pädagogen und andere Sozialwissenschaftler verfügen über wichtiges, ergänzendes Fachwissen.
• Die ZPO ist an die Anforderungen familiengerichtlicher Praxis anzupassen. Es sollte beispielsweise selbstverständlich werden, dass das Familiengericht auch mehrere Experten aus ggf. unterschiedlichen Disziplinen in die Entscheidungsfindung einbezieht - der "Expertenstatus des psychologischen Sachverständigen" ist überhöht. Wer nicht selber als - individualisierter - Sachverständiger tätig war, kennt den Geruch seines Achselschweißes noch nicht wirklich.
• Letztlich: Die vorliegenden Probleme werden maßgeblich auf dem Rücken der tätigen Sachverständigen ausgetragen. Viele Probleme, wie Abhängigkeit von Familiengerichten und ein erheblicher Kostendruck, werden in der aktuellen Qualitätsdebatte nicht berücksichtigt.
• Zum Schluss: Wir haben die Komplexität und Interdependenz von Problemen zu berücksichtigen. Ein systemisches Wissenschafts- und Beratungsverständnis wird sich durchsetzen. Der Anteil familientherapeutisch geschulter und erfahrener Sachverständiger scheint noch immer extrem niedrig zu sein. Beispielsweise Bettina Bergau: "Lösungsorientierte Begutachtung als Intervention bei hochstrittiger Trennung und Scheidung" (2014: 104) fand in ihrer Stichprobe von Sachverständigen (N=24) nur 17% (N=4 !) mit Weiterbildung zum Familientherapeuten.
• Und noch ein Wort zu Berlin: Berlin erscheint mir hochgradig zentralistisch. Verwöhnt durch ein Überangebot an Akademikern befinden sich nicht nur Fachkräfte der Sozialen Arbeit, sondern eben auch Sachverständige für kindschaftsrechtliche Verfahren, einem erheblichen finanziellen und normativen Druck ausgesetzt. Aber, wie es so ist: Die Karawane zieht weiter und bewährt sich mit Slogans wie: Berlin sei arm, aber sexy.










Workshop 2

Lösungsorientiertes Handeln und Zusammenwirken der Verfahrensbeteiligten bei Trennung und Scheidung - unter besonderer Berücksichtigung der Aufgabe, Rolle und Handlungsmöglichkeiten von Jugendamtsmitarbeiter/innen

Leitung:

Marc Serafin, Jugendamtsleiter der Stadt Niederkassel (Nordrhein-Westfalen)

Maximal 20 Teilnehmer/innen. Die ersten Anmeldungen für diesen Workshop werden berücksichtigt, nachfolgende nur bei Freiwerden eines Platzes.



Abstract

„Lösungsorientiertes Handeln und Zusammenwirken der Verfahrensbeteiligten bei Trennung und Scheidung“ - unter besonderer Berücksichtigung der Aufgabe, Rolle und Handlungsmöglichkeiten von Jugendamtsmitarbeiter/innen

Trennungskonflikte sind ein oft stark verknäultes Konglomerat aus materiellen, sozialen und psychologischen Konfliktanteilen. Der gesamte Komplex stellt eine große Herausforderung für alle an der Konfliktregulierung beteiligten Professionen dar. Der Erfolg hängt wesentlich von der Beratungs- und Interventionskompetenz sowie einem guten und lösungsorientierten Zusammenwirken aller beteiligten Instanzen ab.

Der Fortbestand der Eltern-Kind-Beziehung und der Konfliktabbau zwischen den Eltern hat zentrale Bedeutung für das Aufwachsen der Kinder und ist ein grundlegendes Rechtsgut der Kinder und ihrer beiden Eltern, die als Eltern gleichberechtigt sind und in gemeinsamer psychologischer und materieller Verantwortung für ihre Kinder stehen. Entsprechend formuliert auch der Gesetzgeber den Beziehungserhalt zwischen dem Kind und seinen beiden Eltern und den Konfliktabbau zwischen den Eltern als klare Leitziele für die Regulierung der familiären Lebensverhältnisse bei Trennung und Scheidung.

Trennungsbetroffene benötigen für die Bewältigung des Übergangs in die neue familiäre Lebenssituation vor allem ideologiefreien Rat und eine niederschwellig ausgerichtete psychologische und praktische Hilfe. Sie sind dabei Partner in der Lösungssuche. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beratung und Unterstützung bei Trennung und Scheidung kommt die Aufgabe zu, Lebens- und Gestaltungsmöglichkeiten darzustellen, sachlich zu informieren, fachlich zu beraten und zu beruhigen. Dabei geht es auch darum, kreative Lösungen für die Gestaltung von Nachtrennungsverhältnissen zu finden!

Im Unterschied zu Familiengericht, Verfahrensbeistand oder psychologischem Gutachter, welche die konflikthafte Familiensituation immer nur für den Zeitabschnitt des gerade laufenden Verfahrens zum Gegenstand haben, steht die Jugendhilfe in einer verfahrensübergreifenden Zeitkontinuität der Fallbegleitung. Ihr Auftrag endet nicht mit dem gerichtlichen Verfahrensabschluss und beginnt auch nicht erst mit dessen Eröffnung. Hier liegen erhebliche Chancen und Wirkmöglichkeiten für die Jugendhilfe im Zusammenwirken mit den anderen Verfahrensbeteiligten zu Konfliktauflösungen in Trennungsfamilien beizutragen, die bisher oftmals nicht ausgeschöpft sind.



Im Rahmen des Workshops sollen Möglichkeiten und Prinzipien für ein lösungsorientiertes Zusammenwirken der Verfahrensbeteiligten dargestellt und diskutiert werden. Dabei bildet die Betrachtung der Rolle des Jugendamtes und der Handlungsmöglichkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendämter einen Schwerpunkt.

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Zum Referent:

Marc Serafin,

ist Jugendamtsleiter der Stadt Niederkassel nähe Köln/Bonn

und Initiator des Arbeitskreises

„Elternschaft nach Trennung und Scheidung“

im Rhein-Sieg-Kreis.

E-Mail: m.serafin@niederkassel.de



Veröffentlichungen:

„Trennung und Scheidung als Aufgabe für die Jugendhilfe – Eine gute Trennungs- und Scheidungsberatung schützt Kinder vor Gefährdungen“ in Sozialmagazin/5-6.2015

„Die Trennungs- und Scheidungsberatung bedarf der Weiterentwicklung ihrer Handlungsansätze“ in Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe (ZKJ) / 4.2015

„Trennung-Scheidung-Co-Elternschaft – Zur Rolle und Aufgabe der Jugendämter in einem ungeliebten Aufgabenfeld“ in Jugendhilfereport – Fachzeitschrift des Landesjugendamtes Rheinland / 1.2015.







Workshop 3

Umgangspfleger - Aschenputtel der Justiz?

Kein Kompetenzen, keine Arbeitserlaubnis, keine angemessene Vergütung - aber phantasierte Wunderwaffe im umgangsrechtlichen Konflikt

Leitung: Peter Thiel, Systemischer Berater und Therapeut (DGSF), Leiter der Fortbildung Systemisch lösungsorientierte Arbeit im Kontext familiengerichtlicher Verfahren

Maximal 20 Teilnehmer/innen. Die ersten Anmeldungen für diesen Workshop werden berücksichtigt, nachfolgende nur bei Freiwerden eines Platzes.



Veröffentlichungen: Peter Thiel: "Zwischen Hilfeleistung und Zwang: Begleiteter Umgang und Umgangspflegschaft. Indikationen, Möglichkeiten, Grenzen und Unterschiede zweier Interventionsformen", In: "Das Jugendamt", 10/2003, S. 449-453





Abstract

Der Umgangspfleger - als Tiger gesprungen, als Bettvorleger gelandet, so lässt sich wohl die aktuelle Position des Umgangspflegers im familiengerichtlichen Feld beschreiben. Dies zeigt sich nicht nur im Vergütungssystem, wo drei verschiedene Stundensätze für die gleiche Tätigkeit von Umgangspflegern angewandt werden, je nach dem über welcher formale Qualifikation ein Umgangspfleger verfügt. Eine sachliche Rechtfertigung gibt es dafür nicht, und die einheitlich geregelte Vergütung der Verfahrensbeistände (Fallpauschale) und der Sachverständigen mit 100,00 € je Stunde zeigt, dass eine Dreiklassenbezahlung mit Stundensätzen von 19.50 €, 25,00 € und 33,50 € beim Umgangspfleger bestenfalls dem Büroschlaf eines für diese Misere verantwortlichen Mitarbeiters im Bundesjustizministerium geschuldet ist. Hinzu kommen restriktive Behandlungen des Umgangspflegers durch die für die Bezahlung zuständigen Rechtspfleger und Bezirksrevisoren und eine teilweise von jeder Fachrealität meilenweit entfremdete obergerichtliche Rechtsprechung, so dass der Umgangspfleger letztlich gehalten ist, nur noch formal seinem Auftrag zu genügen und damit wirkungslos zu sein.
Dass bei solch schlechten Rahmenbedingungen überhaupt noch Fachkräfte als Umgangspfleger tätig sind, grenzt an ein Wunder und deutet auf Selbstausbeutung und mangelnde Selbstwertschätzung hin.


Wir wollen über diese und andere Fragen der Umgangspflegschaft sprechen, Abgrenzungsprobleme zum Begleiteten Umgang disktutieren und uns schließlich der Frage zuwenden, was die Politik tun muss, damit aus dem Umgangspfleger nicht dauerhaft ein Bettvorleger wird.










15.30 Uhr

Kaffeepause





16.00 Uhr

Diskussion der Ergebnisse aus den Workshops im Plenum.





16.30 Uhr

Podiumsdiskussion

Teilnehmer/innen: Dr. Filip Caby, Dr. Anne Huber, Georg von Schmettau, Marc Serafin

Moderation: Peter Thiel





17.00 Uhr Ende der Tagung












Kosten



60,00 €



Ermäßigt:

50,00 € für DGSF-Mitglieder

40,00 € für Studenten und Teilnehmer/innen der Fortbildung Systemisch lösungsorientierte Arbeit im Kontext familiengerichtlicher Verfahren





In den Tagungskosten sind enthalten:

Vormittagskaffee/-tee, Mittagessen, Nachmittagskaffee/-tee/Kuchen



Die Zuordnung zu den angebotenen Workshops erfolgt nach Wunsch so lange freie Plätze vorhanden sind. Es zählt der Eingang Ihrer verbindlichen Anmeldung und Bezahlung.

Bitte geben Sie auch einen zweiten oder dritten Workshop an, den Sie belegen möchten, falls Ihr Erstwunsch ausgebucht ist.





Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.



Peter Thiel



Funk: 0177.6587641

E-Mail: info@loesungsorientierter-sachverstaendiger.de









Anreise

Das Tagungshaus ist mit dem Bus 316 bequem zu erreichen.

Abfahrtzeiten vom Bahnhof Berlin-Wannsee am 27.10.2016: 08.07 Uhr, 08.27 Uhr, 08.47 Uhr. Fahrtzeit 13 Minuten.

Anfahrt mit Auto von Berlin-Wannsee über die Königsstraße, von Potsdam über die Berliner Straße.









Informationstreffen zur Fortbildung "Lösungsorientierter Sachverständiger"

Am Vorabend der Fachtagung findet am Tagungsort Glienicke von 19 bis 20.00 Uhr ein einstündiges Informationstreffen zu unserer im März 2017 startenden 3. Fortbildung Systemisch lösungsorientierte Arbeit im Kontext familiengerichtlicher Verfahren statt.

Die Teilnahme ist kostenlos, um Voranmeldung wird gebeten.




Fachgruppentreffen

Am Vorabend der Fachtagung findet am Tagungsort Glienicke von 20.00 bis 22.00 Uhr in lockerer Runde bei einem Glas Wein oder Mineralwasser ein zweistündiges Treffen der Fachgruppe "Systemisch-lösungsorientierte Arbeit im Kontext familiengerichtlicher Verfahren" - bei der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) statt.

Zugleich findet die Wahl der Fachgruppensprecher/in und stellvertretenden Fachgruppensprecher/in statt. Kandidieren und wählen können Mitglieder der Fachgruppe, die auch Mitglied der DGSF sind.

Fachgruppenmitglieder, Teilnehmer der Tagung und Fachkräfte, die im familiengerichtlichen Kontext tätig sind, sind zum Fachgruppentreffen herzlich eingeladen. Die Teilnahme am Fachgruppentreffen ist kostenlos, eine Anmeldung ist nötig.

Anmeldungen bitte an: fachgruppe-familiengericht@dgsf.org











Übernachtungen sind von Mittwoch den 26.10.2016 zum Donnerstag den 27.10.2016 (oder bei Bedarf auch Freitag) in der Tagungsstätte möglich.



Kosten für eine Übernachtung

im Doppelzimmer = 39,00 € pro Person

im Einzelzimmer = 49,00 € pro Person

http://sfbb.berlin-brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb2.c.464363.de







Abendessen am 26.10.2016 und Frühstück am 27.10.2016 kann für 10,00 € pro Person hinzu gebucht werden.

Abendessen in der Zeit von 18 Uhr bis 19.30 Uhr.



Für unsere Tagungsteilnehmer sind Übernachtungen im Einzel oder Doppelzimmer vorreserviert.

Die Buchungen der Zimmer bitte frühzeitig vornehmen, da eine spätere Buchung nicht garantiert werden kann.

Die Zimmer können am 26.10.2016 ab 15.00 Uhr bezogen werden.









Anmeldung

Ihre Anmeldung können Sie formlos per E-Mail vornehmen, die Anmeldung wird wirksam mit Eingang der Überweisung.



Hiermit melde ich mich verbindlich für die Fachtagung am 27.10.2016 in Berlin (Wannsee) an.

Ich bezahle den regulären Preis in Höhe von 60,00 €.

Ich bezahle als DGSF-Mitglied den ermäßigten Preis in Höhe von 50,00 €.

Ich bezahle als Student den ermäßigten Preis in Höhe von 40,00 €.

Ich bezahle als Teilnehmer/in der Fortbildung Systemisch-Lösungsorientierte Arbeit im Kontekt Familiengerichtlicher Verfahren den ermäßigten Preis in Höhe von 40,00 €.





Zutreffendes bitte unterstreichen



Die Anmeldung zur Fachtagung wird wirksam mit Eingang des Tagungsbeitrages auf das Konto:

Kinderland e.V.

IBAN: DE69100205000003365300

BIC: BFSWDE33BER

Bank für Sozialwirtschaft



Mir ist bekannt, dass meine Anmeldung zur Tagung wirksam wird mit Eingang des Tagungsbeitrages auf das Konto von Kinderland e.V.

Ein Rückforderungsrecht des Tagungsbeitrages bei unvorhersehbarem unverschuldeten Ausfall eines Referenten besteht nicht, es wird in einem solchen Fall einen angemessenen Ersatz geben.





Bitte füllen Sie die hier aufrufbare Tabelle auf und senden diese per Mail an uns zurück, das erleichtert uns die Arbeit.



Alternativ können Sie den folgenden Text, den Sie der Einfachheit halber direkt in Ihre Mail kopieren an unser Tagungsbüro senden.



Ich bin Mitglied der DGSF

Ja ( )

Nein ( )

Zutreffendes bitte ankreuzen.



Ich buche eine Übernachtung vom 26.10. zum 27.10.2016

im Doppelzimmer = 39,00 € pro Person ( )

im Einzelzimmer = 49,00 € pro Person ( )

Zutreffendes bitte ankreuzen.



Ich buche Abendessen am 26.10.2016 und Frühstück am 27.10.2016 für 10,00 € ( )

Zutreffendes bitte ankreuzen.



Ich möchte am Nachmittag folgenden Workshop besuchen:

Workshop 1 ( )

Workshop 2 ( )

Workshop 3 ( )





In die Klammer schreiben Sie bitte Ihre Priorität, also z.B.:

Workshop 1 (2)

Workshop 2 (3)

Workshop 3 (1)







Ich bin tätig als



Verfahrensbeistand ( )

Umgangspfleger/in ( )

Umgangsbegleiter/in ( )

Jugendamtsmitarbeiter/in ( )

Familienrichter/in ( )

Sachverständige/r ( )

Familienberater/in ( )

Rechtsanwalt / Rechtsanwältin ( )

sonstige ( ) - bitte angeben:



Institution / Träger:



Zutreffendes ankreuzen. Mehrfachnennungen möglich.





Anmerkungen und Wünsche

Ich habe folgende Anmerkungen und Wünsche: ...











Tagungsbüro



Die Tagung ist keine Veranstaltung des Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB), bitte daher direkt bei uns anmelden.

Anfragen und Anmeldungen zur Tagung bitte über E-Mail vorzunehmen, dies erleichtert uns die Arbeit.

E-Mail:
info@loesungsorientierter-sachverstaendiger.de






Telefon: (030) 499 16 880

Funk: 0177.658 7641



Kinderland e.V.

Wollankstr. 133

13187 Berlin









2017 startet unsere 3. Fortbildung

Systemisch lösungsorientierte Arbeit im Kontext familiengerichtlicher Verfahren








Redaktionsstand 26.10.2016